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§ 1 Name / Sitz Der Verein trägt den Namen: FC Bayern-Cops Der Verein hat seinen Sitz in: 30855 Langenhagen (Flughafen Hannover)
§ 2 Zweck / Idee Der Zweck des Fanclubs ist: Unterstützung des FC Bayern München, sowie positive Imagepflege des Vereins in der Öffentlichkeit. Dieses wird u.a. erreicht durch: Ideelle und aktive Unterstützung beim Spielbetrieb, bei Turnieren, Busreisen, Festen und weiteren Aktivitäten, des Fanclubs. Die Idee des Fanclubs ist es, nach Möglichkeit viele Polizeivollzugsbeamte (PVB), deren Angehörigen sowie deren „guten Bekannten“ und Bedienstete einer Polizeibehörde zusammenzuführen, um sich austauschen zu können. § 3 Erwerb der Mitgliedschaft Grundsätzlich sollte ein Bezug zum Polizeidienst bestehen.
Mindestanforderung zum Eintritt in den Fanclub ist jedoch: 1.) Fan, Sympathisant, Mitglied oder Anhänger des FC Bayern München und a.) Angehöriger oder b.) „guter Bekannter“
eines PVB der zgl. Mitglied im Fanclub „FC Bayern-Cops“ ist, zu sein.
§ 3a Aktive / Passive Mitgliedschaft
Es kann eine aktive Mitgliedschaft erworben werden. Diese aktive Mitgliedschaft wird durch Zahlung eines Jahresbeitrages(Saisonbeitrages) in Höhe von 10,- Euro auf das Gemeinschaftskonto erzielt.
Kinder, Schüler, Auszubildende bis zum 18. Lebensjahr bezahlen für die aktive Mitgliedschaft keinen Beitrag.
Wer den Betrag nicht entrichtet, erwirbt die passive Mitgliedschaft bzw. wird/bleibt passives Mitglied.
Der Betrag muss jedes Jahr erneut, am 01.08. auf das Gemeinschaftskonto überwiesen werden um die aktive Mitgliedschaft für eine komplette Saison beizubehalten bzw. zu erwerben.
Der Vorteil der Aktiven Mitgliedschaft ist in § 8 ersichtlich.
Außer den in § 8 genannten Vorteil, bleiben andere Vorteile bei der passiven Mitgliedschaft bestehen.
Beispiele: Rabatte beim Fanartikelerwerb über den FC Bayern-Shop bleiben bestehen, Möglichkeit der Teilnahme an anderen Veranstaltungen als in § 8 genannten oder Bezug von Fanartikeln des Fanclubs,….
§ 4 Unkostenbeitrag Für Fanclubaktivitäten ist kein Regel- oder Monatsbeitrag zu entrichten.
Für Aktivitäten, wie z.B. Fahrten zu Heim- oder Auswärtsspielen, Veranstaltungen o.ä., wo offiziell von einem Vorstandmitglied aufgerufen wird, wird vor der Veranstaltung von den Teilnehmern, die fest zugesagt haben, ein Betrag erhoben, der vorher festgelegt wird. Höhe und Fälligkeit des Betrages richtet sich nach Art der Veranstaltung/Reise. Ein bis zu einen gesetzten Termin nicht entrichteter Betrag, wird als Absage gewertet.
Es besteht die Möglichkeit eine FC Bayern Cops E-Mailadresse zu erwerben.
Kosten hierfür einmalig 2,- Euro.
Die Möglichkeit für sich ein Foto auf unserer Homepage (Mitgliedergalerie) einstellen zu lassen, kostet ebenfalls einmalig 2,- Euro.
§ 4a Teilnahme an Veranstaltungen
Vom Vorstand (Insbesondere vom Finanzwart und dem OK) wird vor einer geplanten Veranstaltung ein Termin festgesetzt, wo ein Mitglied zu oder absagen kann. Sollte der Termin verstrichen sein, hat ein Mitglied keinen Anspruch mehr auf Teilnahme, wobei versucht wird, alles dafür zu tun (was im Verhältnis zu der Sache steht), dass alle Mitglieder an einer Veranstaltung teilnehmen können.
Beispiel: Ein Mitglied kann nicht zusagen, da ein möglicher „Einsatz“ ansteht, der Termin einer Zusage ist verstrichen, dennoch wird alles versucht, dem Mitglied die Teilnahme an der Veranstaltung zu ermöglichen.
Bei einer Zusage aber verspäteter Absage oder Nichtteilnahme an der Veranstaltung trotz Zusage, werden je nach Veranstaltung zwischen 75 – 100% des gezahlten Betrages einbehalten. Die Entscheidung trifft der Vorstand.
Eine Teilnahmepflicht besteht grundsätzlich nicht. Bzgl. einer Veranstaltung, sollten alle Möglichkeiten eines gemeinsamen Besuchs unter den Mitgliedern ausgeschöpft werden, hier wird auf § 2 Satz 3 verwiesen.
§ 5 Verlust der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Der Austritt ist schriftlich postalisch, per e-Mail, mündlich persönlich oder mündlich telefonisch gegenüber einem Vorstandsmitglied zu erklären.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden, falls das Mitglied: a.) in unzumutbarer Weise den Klubfrieden beeinträchtigt, b.) sich bei Fußballspielen, Busfahrten oder anderen Veranstaltungen nicht gebührend verhält, c.) gegen § 7 verstößt,
d.) gegen Anlage III verstößt oder
e.) wenn durch das Mitglied, das Ansehen des Fanclubs beeinträchtigt werden könnte
In minderschweren Fällen, hat der Vorstand die Möglichkeit, anstatt eines Fanclubausschlusses, die Mitgliedschaft des oder der Betroffenen, für 3 Monaten
bis zu 12 Monate, ruhen zu lassen. Die Entscheidung trifft der Vorstand.
§ 6 Beschwerderecht Der Betroffene einer Entscheidung nach § 5 hat ein Beschwerderecht. Über die Beschwerde des Betroffenen entscheidet der Vorstand.
§ 7 Ticketerwerb
Der Erwerb von Eintrittskarten/Tickets (über den Fanclub) soll nur den eigenen Bedarf (bzw. Familie) abdecken. Die gezielte Bestellung der Tickets zum Zwecke der Weiterveräußerung (z.B. Schwarzmarkt) ist nicht erlaubt!
Bei verschiedenen Spielen werden die Tickets beim FC Bayern registriert. Wenn bei Kontrollen, Tickets unseren Fanclubs auf dem Schwarzmarkt auftauchen, kann der Fanclub dass verantwortliche Mitglied oder die verantwortlichen Mitglieder, die dem Fanclub angehören, von der weiteren Mitgliedschaft ausschließen. Das gleiche gilt für erkannte Veräußerungen über elektronische Portale (z.B. www.ebay.de). Ausgenommen von den Veräußerungen, ist das offizielle FC Bayern München Ticket-Portal (z. Zt. www.viagogo.de)
Beispiel: Erlaubt ist es, wenn ein Mitglied ein Ticket besitzt, was über unseren Fanclub bezogen worden ist und dieses bei www.viagogo.de (über www.fcb.de) verkauft oder einem andern, beim FC B offiziellen eingetragen FC B Fanclub, zum offiziellen Preis (max. plus Porto) überlässt, weil das Mitglied kurzfristig erkrankt oder einen Einsatz hat.
§ 8 Ticketzuteilung Die aktive Mitgliedschaft geht bzgl. der Ticketzuteilung der passiven Mitgliedschaft vor.
Sollten innerhalb der aktiven Mitgliedschaft nicht genügend Tickets zur Verfügung stehen, entscheidet, dass Los unter den aktiven Mitgliedern. Bei der Verlosung müssen mind. 3 Mitglieder (davon mind. 2 des Vorstandes) anwesend sein. Sollte es des Öfteren vorkommen, dass zu wenig Tickets vorhanden sind, wird versucht (entgegen dem Losverfahren), eine gerechte Aufteilung, innerhalb der aktiven Mitgliedschaft, der Tickets zu organisieren.
Beispiel: Für 4 Veranstaltungen waren nicht genug Tickets vorhanden. Mitglied A hat bei den ersten 2 Veranstaltungen jeweils Tickets zugelost bekommen. Mitglied B ist immer „leer“ ausgegangen. Somit scheidet Mitglied A aus dem Losverfahren aus. Hier wird je nach Anzahl der Mitglieder die noch an keiner oder an sehr wenigen Veranstaltungen teilnehmen konnten, ausgelost oder Mitglied B bekommt unmittelbar das oder die Ticket(s).
Die passive Mitgliedschaft hat lediglich ein Recht auf Tickets, wenn genügend Tickets vorhanden sind. Sollten innerhalb der passiven Mitgliedschaft zu wenig Tickets zur Verfügung stehen, gilt das Los- bzw. Verteilungsverfahren, wie bei der aktiven Mitgliedschaft.
§ 9 Vorstand zgl. Präsidium Der Vorstand besteht aus:
dem Präsidenten
dem stellv. Präsidenten
dem Organisations-Komitee (mind. 2 Mitglieder)
dem Schriftführer
dem Finanzwart
dem Beisitzer/Berater
dem Webmaster(n)
Die Vorstandsmitglieder bleiben solange im Amt, bis der Vorstand die Entscheidung trifft (Neu-) Wahlen zu veranstalten.
Jedes Mitglied des Vorstandes kann sich durch ein Fanclub-Mitglied, im beidseitigem Einverständnis, austauschen/ablösen lassen. Allerdings müssen dem Vorstand mind. 4 PVB angehören.
Der Vorstand leitet den Fanclub entsprechend dieser Satzung.
§ 10 Versammlungen Der Vorstand kann (Mitglieder-)Versammlungen anberaumen. Eine Teilnahmepflicht besteht nicht. Die § 4, 4a finden Anwendung.
Aufgrund der großen räumlichen Entfernungen der einzelnen Mitglieder, können statt gemeinsamen örtlichen Versammlungen/Sitzungen auch Versammlungen/Sitzungen mittels Kommunikationsmittel wie z.B. Internet, E-Mail, Telefon, SMS durchgeführt werden.
§ 10a Entscheidungen / Beschlussfassung Entscheidungen / Beschlüsse werden vom Vorstand getroffen und niedergeschrieben.
Um eine Entscheidung zu treffen oder einen Beschluss zu fassen, sollen mind. 5 Vorstandsmitglieder beteiligt und gehört werden.
Der Vorstand fasst seine Entscheidungen/Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
Bei Entscheidungen / Beschlüssen, die 4 und mehr Mitglieder betreffen, sollen alle Mitglieder beteilig werden.
Sollten bei Versammlungen keine 5 Vorstandsmitglieder anwesend sein, kann eine Entscheidung oder ein Beschluss von den anwesenden Mitgliedern mit einfacher Mehrheit getroffen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass mind. 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind.
§ 11 Beurkundung der Entscheidungen / der Beschlüsse Von jeder ordentlichen Mitgliederversammlung und von jeder Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu fertigen, dass von zwei Vorstandsmitgliedern gelesen und genehmigt wird. Jedes Mitglied des Fanclubs soll schnellstmöglich von Veränderungen unterrichtet werden.
§ 12 Auflösung Eine Auflösung des Fanclubs ist nur Möglich, wenn 75% der Mitglieder für eine offizielle Auflösung stimmen. Bei unterschreiten der Mitgliederzahl von 25 Mitgliedern ruht der offizielle FC Bayern Fanclub, solange bis die Mindestmitgliederzahl (z. Zt. 25 Personen) wieder erreicht wird.
§ 13 Klubvermögen Sollte ein Fanclubvermögen („Überschuss“) entstehen, wird dieses Vermögen bei Auflösung des Fanclubs oder bei Wegfall des Vereinszwecks nach § 2 dieser Satzung, nach Erfüllung aller Pflichten und mit Zustimmung des Vorstandes, mit einfacher Mehrheit, an den Finanzwart übertragen. Das Vermögen wird treuhänderisch verwaltet, bis sich ein Nachfolgefanclub gebildet hat, der die gleichen Ziele verfolgt, wie in § 2 dieser Satzung festgelegt ist. Sollte sich innerhalb von 2 Jahren kein Nachfolgefanclub gebildet haben, ist das Vermögen einer karitativen Einrichtung (z.B. Weißer Ring, Bundespolizeistiftung, FC Bayern Hilfe e.V., o.Ä.) zuzuführen.
§ 14 Inkrafttreten Die Satzung wurde am 06.03.2008 erstellt und tritt unmittelbar mit Zustimmung aller Vorstandsmitglieder (außer Webmaster) in Kraft. Ggf. nachträglich erstellte Anlagen zu dieser Satzung, treten mit Datum der Veröffentlichung, mit mehrheitlicher Zustimmung des Vorstandes, in Kraft.
Redaktionelle Änderungen sind jederzeit möglich und treten nach Genehmigung von drei Vorstandsmitgliedern in Kraft. Die Änderungen sollen schnellstmöglich veröffentlicht werden.
zuletzt geändert am 12.12.2010
Der Vorstand
Anlage I
zu § 1 der Fanclubsatzung:
Offizieller Name/Bezeichnung des Fanclubs
Anlage II zu § 9 der Fanclubsatzung
(Aufgaben/Funktionen):
Grundsatz:
Alle Vorstandsmitglieder wirken bei jeder Tätigkeit eines Vorstandsmitgliedes mit. Es wird viel Wert auf Gemeinschaft und gemeinschaftliches Arbeiten gelegt („Teamwork“). Aufgrund der Vielzahl von möglichen Tätigkeiten eines Einzelnen, kann die nachfolgende Aufzählung nicht abschließend sein und soll lediglich als Anhalt dienen. Präsident: Verbindung FCB, Organisation, Korrespondenz, Recht, Mitgliederorganisation Stellv. Präsident: Verbindung FCB, Organisation, Vertreter des Präsidenten OK: Tickets, Reiseplanung, Planung von allen Veranstaltungen, Mitgliederbetreuung Schriftführer: Archivierung, Fotos, Mitgliederbetreuung, Ideenmanagment, Statistik Beisitzer/Berater: Unterstützt alle Vorstandsmitglieder in allen Bereichen, zgl. 3. Präsident Webmaster: Webseite, Internetauftritt, Mitgliederbetreuung, Ideenmanagment
Anlage III zu der Fanclubsatzung: Datenschutz Die Daten der einzelnen Mitglieder des FC Bayern Fanclubs „FC Bayern-Cops“ dürfen von keinem Fanclubmitglied Dritten zur Verfügung gestellt werden. Ein Verstoß fällt unter § 5 Buchstabe d.
Ausnahmen: Zum Beitritt eines (Neu-)Mitgliedes in den Fanclub „FC Bayern-Cops“, dürfen die Daten dem Fanclubvorstand weitergeleitet werden. Die Daten werden in die Mitgliederliste, die vom Vorstand geführt wird, aufgenommen und an alle Mitglieder weitergeleitet. Die Daten eines Mitgliedes dürfen nur vom Vorstand an den FC Bayern München e.V. bzw. der FC Bayern München AG weitergeleitet werden.
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